Müllsammelaktionen von Cleanup Sachsen / Cleanup Leipzig
Diese Sicherheitsrichtlinie definiert die organisatorischen und sicherheitstechnischen Mindeststandards für alle Müllsammelaktionen von Cleanup Sachsen und Cleanup Leipzig.
Sie dient dem Schutz der ehrenamtlichen Teilnehmenden, der Öffentlichkeit sowie der Umwelt.
!!! Rolle der Quartiermanager bei Cleanup Sachsen / Cleanup Leipzig
1. Funktion der Quartiermanager
Cleanup Sachsen und Cleanup Leipzig arbeiten bei Sammelaktionen mit Quartiermanager:innen.
Quartiermanager:innen sind geschulte ehrenamtliche Koordinator:innen, die vor Ort die Organisation und Sicherheit der Aktionen gewährleisten.
Sie fungieren als Bindeglied zwischen Organisation, Ehrenamtlichen und lokalen Partnern.
2. Aufgaben der Quartiermanager
Quartiermanager übernehmen insbesondere folgende Aufgaben:
Organisation der Aktion vor Ort
- Festlegung der Sammelbereiche
- Einteilung der Sammelgruppen
- Ausgabe von Ausrüstung
- Abstimmung mit lokalen Partnern oder Behörden
Sicherheit und Einweisung
Quartiermanager führen vor Beginn der Aktion eine verpflichtende Sicherheitseinweisung durch.
Diese umfasst:
- Erklärung des Sammelgebiets
- Hinweise zu Gefahrenstellen
- Umgang mit Abfällen
- Verhalten bei gefährlichen Funden
- Notfallabläufe
Koordination während der Aktion
Quartiermanager:
- bleiben zentraler Ansprechpartner
- behalten Übersicht über Gruppen
- koordinieren Sammelpunkte
- reagieren auf Zwischenfälle
3. Schulung der Quartiermanager
Quartiermanager werden durch Cleanup Sachsen / Cleanup Leipzig vorbereitet.
Die Online Schulung umfasst:
Organisation von Cleanups
- Planung von Sammelaktionen
- Zusammenarbeit mit Kommunen
- Logistik der Müllentsorgung
Sicherheit
- Gefährdungsbeurteilung
- Einweisung von Gruppen
- Unfallprävention
Naturschutz
- Brut- und Setzzeiten
- Verhalten in Naturräumen
- Umgang mit sensiblen Flächen
Kommunikation
- Anleitung von Ehrenamtlichen
- Konfliktvermeidung
- Öffentlichkeitsarbeit
4. Verantwortung der Quartiermanager
Quartiermanager tragen keine persönliche Haftung für das Verhalten einzelner Teilnehmender, sind jedoch verantwortlich für:
- Durchführung der Sicherheitseinweisung
- Organisation der Sammelaktion
- Weitergabe von Sicherheitsregeln
Sie handeln im Rahmen der Grundsätze von:
Cleanup Sachsen / Cleanup Leipzig
5. Mindeststandards für Aktionen mit Quartiermanagern
Eine Müllsammelaktion gilt als organisatorisch abgesichert, wenn:
- ein Quartiermanager vor Ort ist
- eine Sicherheitseinweisung erfolgt
- notwendige Ausrüstung vorhanden ist
- Sammelgebiet und Entsorgung geklärt sind
6. Bedeutung für die Initiative
Das Quartiermanager-System ermöglicht:
- sichere Durchführung von Aktionen
- dezentrale Organisation in Stadtteilen und Regionen
- nachhaltige Beteiligung von Ehrenamtlichen
Es stellt sicher, dass Cleanup-Aktionen professionell, sicher und naturschutzkonform stattfinden.
Sammelrichtlinien
1. Ziel und Geltungsbereich
Diese Richtlinie gilt für:
- öffentliche Cleanup-Aktionen
- Vereins- und Gruppenaktionen
- Kooperationen mit Initiativen, Schulen oder Unternehmen
- Stadtteil- und Landschaftsreinigungen
Sie betrifft alle Personen, die an Aktionen von Cleanup Sachsen / Cleanup Leipzig teilnehmen. Ziel ist die sichere, verantwortungsvolle und naturschutzkonforme Durchführung von Müllsammelaktionen.
2. Organisationsstruktur einer Sammelaktion
Jede Aktion benötigt eine klar definierte Struktur.
Einsatzleitung
Die Einsatzleitung trägt die Verantwortung für:
- Planung der Aktion
- Sicherheitsunterweisung
- Koordination der Gruppen
- Ansprechpartner bei Zwischenfällen
Gruppenverantwortliche
Bei größeren Aktionen empfiehlt sich:
- 1 Gruppenleitung pro 5–10 Teilnehmende
Aufgaben:
- Übersicht über Gruppe
- Einhaltung der Sicherheitsregeln
- Kommunikation mit der Einsatzleitung
3. Vorbereitung der Aktion
Vor jeder Sammelaktion sind folgende Punkte zu klären.
Gebietsauswahl
Das Sammelgebiet wird geprüft auf:
- Verkehrssicherheit
- Geländegegebenheiten
- mögliche Gefahrenstellen
- naturschutzrechtliche Einschränkungen
Besonders zu prüfen:
- Straßenränder
- Bahnanlagen
- Gewässerbereiche
- Böschungen
- Naturschutzgebiete
Abstimmung mit Behörden
Falls erforderlich erfolgt eine Abstimmung mit:
- Stadtverwaltung
- Stadtreinigung
- Umweltamt
- Naturschutzbehörde
- Flächeneigentümer
Entsorgung des Mülls
Vor der Aktion muss geklärt sein:
- Sammelpunkte für Müllsäcke
- Abholung durch Stadtreinigung oder Bauhof
- Container oder Transportlösung
4. Sicherheitseinweisung der Teilnehmenden
Vor Beginn der Sammelaktion erfolgt eine verpflichtende Einweisung durch die Einsatzleitung.
Inhalte der Einweisung:
Ablauf der Aktion
- Sammelgebiet
- Sammeldauer
- Sammelpunkte
- Rückkehrzeit
Sicherheitsregeln
Teilnehmende müssen:
- immer Schutzhandschuhe tragen
- nach Möglichkeit Greifzangen verwenden
- nur sichtbaren Müll aufnehmen
- vorsichtig mit Glas und Metall umgehen
Nicht erlaubt ist:
- Sammeln an gefährlichen Böschungen
- Sammeln im fließenden Gewässer
- Betreten von Bahnanlagen
- Sammeln direkt im Straßenverkehr
Verhalten bei Verletzungen
Bei Verletzungen gilt:
- Sammelarbeit sofort stoppen
- Gruppenleitung informieren
- Erste Hilfe leisten
- Notfallnummer 112 wählen, falls notwendig
5. Persönliche Schutzausrüstung
Für jede Müllsammelaktion wird folgende Ausrüstung empfohlen.
| Ausrüstung | Zweck |
|---|---|
| Arbeitshandschuhe | Schutz vor Schnitten und Verschmutzung |
| Müllzangen | kontaktarmes Aufnehmen von Müll |
| Warnwesten | Sichtbarkeit im öffentlichen Raum |
| stabile Schuhe | Schutz vor Verletzungen |
| Müllsäcke | Sammlung und Transport des Abfalls |
Zusätzlich bei der Einsatzleitung:
- Erste-Hilfe-Set
- Mobiltelefon
- Notfallkontakte
- Desinfektionsmittel
6. Umgang mit gefährlichen Abfällen
Folgende Gegenstände dürfen nicht von Ehrenamtlichen aufgenommen werden:
- Spritzen / medizinische Abfälle
- Chemikalien / Ölbehälter
- Asbest oder Dämmmaterial
- Munition oder Kampfmittel
- große Elektrogeräte
- Druckgasbehälter
Vorgehensweise:
- Fundstelle markieren
- Einsatzleitung informieren
- Meldung an zuständige Behörde
7. Naturschutz und Brut- und Setzzeiten
Müllsammelaktionen müssen naturschutzrechtliche Vorgaben berücksichtigen.
Brut- und Setzzeit
In Deutschland gilt:
1. März – 30. September
In diesem Zeitraum sind besonders zu beachten:
- Schutz von brütenden Vögeln
- Schutz von Jungtieren
Regeln während dieser Zeit
- keine Arbeiten in dichtem Gebüsch
- keine Eingriffe in Vegetation
- keine Störung von Tierbauten
- Sammeln vorzugsweise auf Wegen und offenen Flächen
8. Naturschutzgebiete und sensible Flächen
In folgenden Bereichen gelten besondere Regeln:
- Naturschutzgebiete
- Landschaftsschutzgebiete
- Gewässerrandstreifen
- Schutzbiotope
Hier gilt grundsätzlich:
- Sammeln nur auf Wegen oder freigegebenen Flächen
- vorherige Abstimmung mit Behörden empfohlen
9. Verkehrssicherheit
Bei Sammelaktionen im öffentlichen Raum sind zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen erforderlich.
Empfohlen:
- Warnwesten für alle Teilnehmenden
- Sammeln nicht auf Fahrbahnen
- Mindestabstand zum Verkehr
- Gruppen nicht auf stark befahrene Straßen verteilen
10. Dokumentation und Nachbereitung
Nach jeder Aktion sollten folgende Daten dokumentiert werden:
- Teilnehmerzahl
- Sammelgebiet
- Müllmenge
- besondere Funde
- mögliche Gefahrenstellen
Diese Dokumentation hilft bei:
- Öffentlichkeitsarbeit
- Verbesserung zukünftiger Aktionen
- Kooperation mit Behörden
11. Grundprinzip der Cleanup-Aktionen
Cleanup Sachsen und Cleanup Leipzig handeln nach folgenden Prinzipien:
- Sicherheit hat Vorrang vor Sammelergebnis
- Naturschutz und Artenvielfalt werden respektiert
- Ehrenamtliche werden sorgfältig angeleitet
- Müll wird ordnungsgemäß entsorgt
- Aktionen erfolgen verantwortungsvoll und nachhaltig
